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DRK: Keine Aufweichung der Hilfsfristen –
klare Regelungen für den Rettungsdienst

09.12.2014

Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) lehnt jede Verschlechterung bei den gesetzlichen Vorgaben für die Notfallrettung im Lande ab. Es fordert klare und unmissverständliche Parameter für eine weiterhin hohe Qualität im Rettungsdienst ohne eine Aufweichung der geltenden Hilfsfristen.



Das DRK steht für schnelle Hilfe in der Notfallrettung und für deren stetige Weiterentwicklung. Das neue Bundesgesetz, das anstelle der bisherigen Rettungsassistenten seit diesem Jahr Notfallsanitäter mit einer dreijährigen Berufsausbildung vorschreibt,  erfordert eine Anpassung des Rettungsdienstgesetzes in Baden-Württemberg. Gut, wenn dies zum Anlass genommen wird, um weitere Vorgaben, wie zum Beispiel die Hilfsfrist zu präzisieren und zu verbessern. Messlatte könne jedoch nicht der Ist-Zustand sein, sondern die Zielvorgabe, die das aktuelle Rettungsdienstgesetz vorgibt: „10 bis höchstens 15 Minuten in 95% der Einsätze, dahinter dürfen wir nicht zurück“, so Dr. Lorenz Menz, Präsident des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg.

In der Notfallrettung verzeichnete das DRK in Baden-Württemberg zuletzt einen Anstieg um jährlich rund 37.000 Einsätze bei den Rettungswagen und den Notärzten. Dies bedeutet eine ständig notwendige Aufstockung von Fahrzeugen und Personal. Längere Hilfsfrist-Vorgaben sind für das DRK jedoch nicht akzeptabel. Dr. Menz: „Wenn es das Gesetz ermöglicht, schneller und besser zu retten, dann sind wir dabei. Eine Regelung, die die Notfallrettung für die Bürger verschlechtert, lehnen wir entschieden ab.“ Das DRK suche deshalb das Gespräch mit dem Innenminister, mit dem Ziel, die hohe Qualität des Rettungsdienstes im Lande auch zukünftig zu garantieren.

Zugleich weist die Hilfsorganisation, die rund 80% der Notfallrettungen im Lande durchführt, darauf hin, dass neben der Schnelligkeit auch die Qualität zählt, um den Bürgern in Notfällen eine wirkungsvolle Hilfe zu garantieren. Neben ausreichenden und gut ausgestatteten Fahrzeugen ist dies ein kompetentes und motiviertes Personal, ergänzt von Ersthelfern, die wissen, was zu tun ist, bis der Rettungswagen eintrifft. Die mehr als tausend „Helfer-vor-Ort“ des DRK im Lande wurden alleine im vergangenen Jahr über 44.000mal alarmiert.

Das DRK steht für eine flächendeckende Zertifizierung der Rettungsdienste nach DIN ISO, für ein landesweites Netz aus ausgebildeten Ersthelfern und DRK-Ehrenamtlichen, die im System der „Helfer vor Ort“ in der Nachbarschaft zum Einsatz kommen.