Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.
Langer Anger 269115 Heidelberg
Tel. 06221 / 90 10 0
Fax 06221 / 90 10 60
Notruf: Tel. 112 | Krankentransport: Tel. 19222
Bereichsausnahme bestätigt: DRK begrüßt Urteil des EuGH zum Rettungsdienst
22.03.2019
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) sieht sich durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2019 in seiner Auffassung bestätigt, dass die Vergabe von Rettungsdienstleistungen an anerkannte Hilfsorganisationen ohne europaweite Ausschreibung erfolgen kann.
Der EuGH hat mit seinem Urteil eine Klage des Falck-Konzerns gegen die Stadt Solingen zurückgewiesen. Sie richtete sich gegen eine Ausnahmevorschrift im Vergaberecht. Das Oberlandesgericht Düsseldorf
muss jetzt neu verhandeln.
Die Stadt Solingen hatte bei der Vergabe von Leistungen des Rettungsdienstes im Rahmen der sogenannten Bereichsausnahme lediglich die Angebote des Deutschen Roten Kreuzes und anderer anerkannter Hilfsorganisationen berücksichtigt. „Das Urteil hat über Solingen hinaus bundesweite Bedeutung. Wir sehen darin eine Bestätigung der Bereichsausnahme bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen. Wir fordern deshalb alle Bundesländer auf, die Bereichsausnahme - soweit noch nicht geschehen - in den jeweiligen Rettungsdienstgesetzen zu berücksichtigen. Dabei muss beachtet werden, dass bei Gefahrenabwehr die wichtigen Verknüpfungen zwischen Rettungsdienst und Bevölkerungsschutz gefördert werden", sagte DRK-Generalsekretär Christian Reuter.
Reuter wies auf die enge Verbindung zwischen ehrenamtlichen und hauptamtlichen Rettungskräften der anerkannten Hilfsorganisationen im Zivil- und Katastrophenschutz und bei der Gefahrenabwehr hin. Die Rendite-Interessen von multinationalen Wirtschaftskonzernen und Private-Equity-Unternehmen dürften bei der Vergabe von Rettungsdienstleistungen keine Rolle spielen.
Der Kreisverband Solingen des Deutschen Roten Kreuzes war Beteiligter des Verfahrens vor dem Europäischen Gerichtshof.