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Rechtssicherheit für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter endlich erreicht
29.01.2021
Das Deutsche Rote Kreuz (DRK) in Baden-Württemberg begrüßt wichtige Nachbesserungen bei der Änderung des Notfallsanitätergesetzes.
Die gestern im Bundestag beschlossenen Änderungen schaffen für Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter mehr Handlungs- und Rechtssicherheit bei ihren Einsätzen. „Ein guter Tag für den Rettungsdienst und für die Patienten", so Barbara Bosch, Präsidentin des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg, „endlich ist eine seit Jahren von uns eingeforderte Regelung erreicht worden". Das DRK hatte sich auch in Baden-Württemberg dafür eingesetzt, dass Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß ihrer Ausbildung auch bestimmte medizinische Eingriffe vornehmen dürfen.
Oft trifft der Notarzt deutlich später als der Rettungswagen bei einem Notfall ein. Hinzu kommen Einsätze, in denen der Notarzt erst nachgefordert werden muss oder der direkte Notarztdienst nicht besetzt ist. Dann müssen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in lebensgefährlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen ergreifen oder auch Notfallmedikamente verabreichen, um Patienten zu retten. Damit setzen sie sich bisher der Gefahr aus, sich strafbar zu machen, denn diese heilkundlichen Tätigkeiten waren aufgrund des Heilpraktikergesetzes von vornherein nur Ärzten erlaubt. Hier brauchen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter schon längst Rechtssicherheit für das, was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben.
Aufgrund der nun geänderten Fassung des Notfallsanitätergesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter „bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung" heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Seit 2014 gibt es das Berufsbild des Notfallsanitäters mit einer umfassenden Berufsausbildung, in der die sichere Durchführung von invasiven Maßnahmen und die Gabe von Notfallmedikamenten gemäß definierter Standards erlernt wird. „Unsere hervorragend ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind tagtäglich mit Menschen in Notsituationen konfrontiert und werden für die in Frage kommenden Situationen in ihrer dreijährigen Ausbildung bestens geschult", zeigt sich auch DRK-Landesarzt Prof. Dr. Wolfgang Kramer erfreut über die nun beschlossene Regelung.
Oft trifft der Notarzt deutlich später als der Rettungswagen bei einem Notfall ein. Hinzu kommen Einsätze, in denen der Notarzt erst nachgefordert werden muss oder der direkte Notarztdienst nicht besetzt ist. Dann müssen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter in lebensgefährlichen Situationen invasive heilkundliche Maßnahmen ergreifen oder auch Notfallmedikamente verabreichen, um Patienten zu retten. Damit setzen sie sich bisher der Gefahr aus, sich strafbar zu machen, denn diese heilkundlichen Tätigkeiten waren aufgrund des Heilpraktikergesetzes von vornherein nur Ärzten erlaubt. Hier brauchen die Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter schon längst Rechtssicherheit für das, was sie in ihrer Ausbildung gelernt haben.
Aufgrund der nun geänderten Fassung des Notfallsanitätergesetzes dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter „bis zum Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder bis zum Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen, Versorgung" heilkundliche Maßnahmen eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese erlernt haben und beherrschen und dies erforderlich ist, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden bei Patientinnen und Patienten zu verhindern.
Seit 2014 gibt es das Berufsbild des Notfallsanitäters mit einer umfassenden Berufsausbildung, in der die sichere Durchführung von invasiven Maßnahmen und die Gabe von Notfallmedikamenten gemäß definierter Standards erlernt wird. „Unsere hervorragend ausgebildeten Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter sind tagtäglich mit Menschen in Notsituationen konfrontiert und werden für die in Frage kommenden Situationen in ihrer dreijährigen Ausbildung bestens geschult", zeigt sich auch DRK-Landesarzt Prof. Dr. Wolfgang Kramer erfreut über die nun beschlossene Regelung.