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DRK begrüßt Verabschiedung des neuen Rettungsdienstgesetzes

17.07.2024

Das Deutsche Rote Kreuz in Baden-Württemberg begrüßt das heute im Landtag von Baden-Württemberg beschlossene, neue Rettungsdienstgesetz. Das novellierte Gesetz ist eines der innovativsten in der Bundesrepublik und eröffnet dem Rettungsdienst im Land die notwendigen Optionen zur Weiterentwicklung.



Felix Zurbrüggen

Ansprechpartner

Herr 
Felix Zurbrüggen
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E-Mail an Herrn Zurbrüggen
Bereits mit der bisher gültigen Hilfsfrist von 15 Minuten, in die anders als in anderen Bundesländern die Alarmierung wie auch die Ausrückzeit einfließt, wurde in Baden-Württemberg ein hohes Versorgungsniveau sichergestellt. „Dieses Versorgungsniveau wird mit der Absenkung der Planungsfrist auf zwölf Minuten nochmals entscheidend verbessert“, so Leonard von Hammerstein, Geschäftsführer des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz e.V. „In Kombination mit der Orientierung der Eintreffzeiten des Rettungsdienstes an der medizinischen Dringlichkeit und der Präshospitalzeit ist die Verkürzung der Planungsfrist entscheidend für einen handlungsfähigen, modernen Rettungsdienst“.

Mit der Änderung sind aber auch Herausforderungen verbunden, wie zum Beispiel der Ausbau der Infrastruktur der Notfallrettung. Daher ist die vorgesehene Übergangsfrist für die Anpassungen unerlässlich. Die Regelungen zur Finanzierung des Neubaus von Rettungswachen schaffen Planungssicherheit, da das neue Gesetz die Infrastruktur-Förderung durch das Land klar definiert. Das Land wird auch in Zukunft 90 Prozent der förderfähigen Kosten für die Errichtung oder Sanierung von Rettungswachen übernehmen. „Hierfür müssen vom Land jedoch auch ausreichend finanzielle Mittel im Staatshaushalt bereitgestellt werden, um die neue Planungsfrist umsetzen zu können und den schon bestehenden Investitionsstau beim Bau von Rettungswachen nicht weiter zu verschärfen“, betont Marc Groß, Landesgeschäftsführer beim DRK-Landesverband Baden-Württemberg e. V.

Auch weitere Regelungen werden durch das DRK ausdrücklich begrüßt: Eine Experimentierklausel schafft nun die Grundlage, um neue Versorgungskonzepte zu erproben. Der landesweite digitale Versorgungsnachweis ermöglicht zukünftig eine einfache Auswahl von geeigneten Zielkliniken und die Anmeldung von Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Die gesetzliche Grundlage für ein telenotärztliches System wird einen Beitrag zur Verkürzung des arztfreien Intervalls leisten. Die Einführung und Finanzierung der Smartphone-basierten Alarmierung von Ersthelferinnen und Ersthelfern ermöglicht es zukünftig, beim Herz-Kreislaufstillstand schneller mit der Reanimation zu beginnen.