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DRK in Baden-Württemberg warnt vor wachsender Finanzierungslücke – Bundestag berät Notfallreform
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Wie groß die Lücke werden kann, zeigt eine Berechnung des DRK in Baden-Württemberg. Wäre die im Sommer beschlossene Deckelung der Vergütung schon in den Jahren 2023 bis 2025 in Kraft gewesen, hätten dem DRK-Rettungsdienst im Land jedes Jahr mehr als 50 Millionen Euro gefehlt. Rechnerisch wäre das Geld jeweils Mitte November aufgebraucht gewesen.
Die finanziellen Engpässe ergeben sich durch das neue GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es soll steigende Krankenkassenbeiträge bremsen und begrenzt dafür auch die Vergütung im Rettungsdienst. Höhere Tariflöhne, steigende Sachkosten sowie Investitionen werden nicht mehr vollständig erstattet. Die Notfallreform könnte das korrigieren, indem darin die für den Rettungsdienst im GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz festgeschriebene Deckelung aufgehoben wird.
„Mit jedem Tarifabschluss und jedem zusätzlichen Rettungswagen wächst der Betrag, der uns fehlt“, sagt Leonard von Hammerstein, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbands Badisches Rotes Kreuz. „Gemeinnützige Träger wie das DRK können das auf Dauer nicht aus eigener Kraft ausgleichen.“
Die Leistungen des Rettungsdienstes zurückzufahren, sei keine Option, betont Marc Groß, Landesgeschäftsführer des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg: „Die Versorgung der Menschen muss jederzeit gewährleistet sein. Wir wollen unsere hohen Standards halten und den Rettungsdienst gemeinsam mit der Landesregierung weiterentwickeln. Dafür muss die Finanzierung stimmen.“
Das DRK unterstützt grundlegende Ziele der Notfallreform, etwa eine bessere Vernetzung und Steuerung der Patienten. Voraussetzung ist aber, dass die Vorhaltekosten und steigende Tariflöhne ausdrücklich im Gesetz abgesichert werden. Zudem fordert das DRK gemeinsam mit den anderen Hilfsorganisationen eigene, stimmberechtigte Sitze in einem neuen Gremium beim GKV-Spitzenverband, das künftig bundesweite Standards für den Rettungsdienst empfehlen soll.
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