Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.
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„Das wollen wir so nicht stehen lassen“ - Träger der Leitstelle
Rhein-Neckar reagieren auf Vorwürfe
09.10.2014
„Wir werden personell nachjustieren“
„Das wollen wir so nicht stehen lassen“, reagieren die drei Träger der Integrierten Leitstelle Rhein-Neckar in Ladenburg, der Rhein-Neckar-Kreis und die beiden DRK Kreisverbände Rhein-Neckar/Heidelberg und Mannheim e.V. auf die Vorwürfe in der aktuellen Berichterstattung des Mannheimer Morgen (08.10.2014 und 09.10.2014).
„Was in der Zeitung stand, war eine Einzelmeinung, die nach Feedback von weiteren Kolleginnen und Kollegen aus der Leitstelle so nicht von allen mitgetragen wird“, sagt Kurt Gramlich, Rettungsdienstleiter des DRK-Kreisverbandes Mannheim e.V. Richtig sei, dass es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gab, die wir sehr ernst nehmen, so Gramlich weiter. Und die Träger der Leitstelle haben reagiert, betont Irmgard Behler, für die Integrierte Leitstelle zuständige Dezernentin beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: „Wir haben ein Gutachten bereits im Mai 2014 in Auftrag gegeben, das die bedarfsgerechte Personalausstattung
in der Leitstelle feststellen soll“. Hierfür legt der Gutachter auch Qualitätsanforderungen zugrunde.
Abschließende Ergebnisse liegen den Trägern der Integrierten Leitstelle seit dem 17. September 2014 vor. Diese zeigen, dass bei der Personalausstattung der Leitstelle nachjustiert werden muss. Das Gutachten kann aber erst umgesetzt werden, wenn die zuständigen Gremien, das sind der Lenkungsausschuss für die Leitstelle und der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst, darüber beraten und beschlossen haben, erläutert Behler die Vorgehensweise. Caroline Greiner Kreisgeschäftsführerin des DRK Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. und verantwortlich für die Geschäftsstelle der Integrierten Leitstelle erklärt, dass die Dispositionszeiten, der Zeitraum zwischen Notrufannahmeende und abgeschlossener Alarmierung, kontinuierlich erhoben und ausgewertet werden. Daraus ist nachweislich ersichtlich, dass die Dispositionszeiten im Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar im Vergleich zu den in ganz Baden-Württemberg ermittelten Zeiten keinerlei Auffälligkeiten zeigen und eingehende Notrufe schnell bearbeitet
werden.
„Erfreulich ist, dass das verantwortliche Gremium die Einführung eines GPS-gestützten Flotten-Management-Systems zur Unterstützung der Disposition bereits beschlossen hat und sich in der Umsetzungsphase befindet“, berichtet Ralf Dussinger, Rettungsdienstleiter des DRK-reisverbandes
Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. Die Leitstelle Rhein-Neckar wird somit zu den ersten Leitstellen Baden-Württembergs zählen, die mit dieser Technik ausgestattet ist. Dies zeigt auch, dass der Vorwurf einer überalterten Technik nicht haltbar ist.
Dass Rettungsmittel in Notsituation auch über die Bereichsgrenzen hinweg eingesetzt werden, ist gelebte Praxis und im Zuge einer gegenseitigen Unterstützung, die letztlich dem hilfesuchenden Menschen zu Gute kommt, richtig und wichtig.
Die gesetzliche vorgeschriebene Hilfsfrist liegt bei 15 Minuten in 95 Prozent aller relevanten Einsätze. Im Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar, der die beiden Städte Heidelberg und Mannheim sowie den Rhein-Neckar-Kreis umfasst, wird diese Vorgabe nicht eingehalten. Das zuständige Gremium, der Bereichsausschuss Rhein-Neckar, hat bereits beschlossen, weitere
Fahrzeuge der Notfallrettung in Betrieb zu nehmen. Erste Verbesserung werden bereits Ende 2014 spürbar werden.
„Wir arbeiten kontinuierlich und gewissenhaft an der stetigen Optimierung unseres Rettungsdienstes“ stellen sich die Träger der Notfallrettung ihrer Verantwortung. Die Versorgung der Bevölkerung ist uns Herzensanliegen und Auftrag, dafür werden wir uns mit all unseren Kräften auch weiterhin einsetzen.
„Was in der Zeitung stand, war eine Einzelmeinung, die nach Feedback von weiteren Kolleginnen und Kollegen aus der Leitstelle so nicht von allen mitgetragen wird“, sagt Kurt Gramlich, Rettungsdienstleiter des DRK-Kreisverbandes Mannheim e.V. Richtig sei, dass es in der Vergangenheit Hinweise von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gab, die wir sehr ernst nehmen, so Gramlich weiter. Und die Träger der Leitstelle haben reagiert, betont Irmgard Behler, für die Integrierte Leitstelle zuständige Dezernentin beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis: „Wir haben ein Gutachten bereits im Mai 2014 in Auftrag gegeben, das die bedarfsgerechte Personalausstattung
in der Leitstelle feststellen soll“. Hierfür legt der Gutachter auch Qualitätsanforderungen zugrunde.
Abschließende Ergebnisse liegen den Trägern der Integrierten Leitstelle seit dem 17. September 2014 vor. Diese zeigen, dass bei der Personalausstattung der Leitstelle nachjustiert werden muss. Das Gutachten kann aber erst umgesetzt werden, wenn die zuständigen Gremien, das sind der Lenkungsausschuss für die Leitstelle und der Bereichsausschuss für den Rettungsdienst, darüber beraten und beschlossen haben, erläutert Behler die Vorgehensweise. Caroline Greiner Kreisgeschäftsführerin des DRK Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. und verantwortlich für die Geschäftsstelle der Integrierten Leitstelle erklärt, dass die Dispositionszeiten, der Zeitraum zwischen Notrufannahmeende und abgeschlossener Alarmierung, kontinuierlich erhoben und ausgewertet werden. Daraus ist nachweislich ersichtlich, dass die Dispositionszeiten im Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar im Vergleich zu den in ganz Baden-Württemberg ermittelten Zeiten keinerlei Auffälligkeiten zeigen und eingehende Notrufe schnell bearbeitet
werden.
„Erfreulich ist, dass das verantwortliche Gremium die Einführung eines GPS-gestützten Flotten-Management-Systems zur Unterstützung der Disposition bereits beschlossen hat und sich in der Umsetzungsphase befindet“, berichtet Ralf Dussinger, Rettungsdienstleiter des DRK-reisverbandes
Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. Die Leitstelle Rhein-Neckar wird somit zu den ersten Leitstellen Baden-Württembergs zählen, die mit dieser Technik ausgestattet ist. Dies zeigt auch, dass der Vorwurf einer überalterten Technik nicht haltbar ist.
Dass Rettungsmittel in Notsituation auch über die Bereichsgrenzen hinweg eingesetzt werden, ist gelebte Praxis und im Zuge einer gegenseitigen Unterstützung, die letztlich dem hilfesuchenden Menschen zu Gute kommt, richtig und wichtig.
Die gesetzliche vorgeschriebene Hilfsfrist liegt bei 15 Minuten in 95 Prozent aller relevanten Einsätze. Im Rettungsdienstbereich Rhein-Neckar, der die beiden Städte Heidelberg und Mannheim sowie den Rhein-Neckar-Kreis umfasst, wird diese Vorgabe nicht eingehalten. Das zuständige Gremium, der Bereichsausschuss Rhein-Neckar, hat bereits beschlossen, weitere
Fahrzeuge der Notfallrettung in Betrieb zu nehmen. Erste Verbesserung werden bereits Ende 2014 spürbar werden.
„Wir arbeiten kontinuierlich und gewissenhaft an der stetigen Optimierung unseres Rettungsdienstes“ stellen sich die Träger der Notfallrettung ihrer Verantwortung. Die Versorgung der Bevölkerung ist uns Herzensanliegen und Auftrag, dafür werden wir uns mit all unseren Kräften auch weiterhin einsetzen.