Kursleiter demonstriert Herzmasage an einem TorsoFoto: Thilo Ross

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Warum Erste Hilfe an Schulen und in Betrieben so wichtig ist

13.09.2019

Wir klären die wichtigsten Fragen zum Welt-Erste-Hilfe-Tag am 14. September 2019



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Ansprechpartner

Herr 
Felix Zurbrüggen
Kommunikation & Marketing

Telefon:
06221- 90 10 77
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06221- 90 10 60

E-Mail an Herrn Zurbrüggen
Jedes Jahr erleiden Millionen Menschen Verletzungen oder sterben, weil rechtzeitige und ordnungsgemäße Erste-Hilfe-Maßnahmen nicht geleistet werden. Als unmittelbare Reaktion in Notfällen kann Erste Hilfe lebensrettend sein. Die Ausbildung in Erster Hilfe zählt zu den Kernkompetenzen der internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung. Um auf die Bedeutung der Ersten Hilfe und die Tatsache, dass jeder sie lernen kann, aufmerksam zu machen, findet jedes Jahr im September der Welt-Erste-Hilfe-Tag statt.

Wieso sind Kenntnisse über Laienreanimation wichtig für den Alltag?

Dem Deutschen Reanimationsregister zufolge erleiden in Deutschland mindestens 50.000 Menschen pro Jahr außerhalb eines Krankenhauses einen Herz-Kreislauf-Stillstand (Deutsches Reanimationsregister, 2017). Nur 10 Prozent überleben. Würden mehr Menschen unverzüglich Wiederbelebungsmaßnahmen einleiten, könnten sich die Überlebenschancen der Betroffenen verdoppeln bis verdreifachen. Leider greifen im Notfall immer noch zu wenige Menschen ein: 2017 wurde nur bei gut 42 Prozent aller Herz-Kreislauf-Stillstände eine Reanimation durch Ersthelferinnen und Ersthelfer begonnen.

Das Gehirn beginnt bei einem Herz-Kreislauf-Stillstand nach nur drei bis fünf Minuten ohne Blutfluss unwiederbringlich zu sterben – ein extrem kurzes und wichtiges Zeitfenster, in dem Ersthelferinnen und Ersthelfer mit einer sofortigen Herzdruckmassage Leben retten können. Bis der Rettungsdienst eintrifft, vergehen durchschnittlich acht Minuten oder mehr.

Welche gesetzlichen Regelungen gibt es für die Erste Hilfe an Schulen?

In der bundesweit gültigen Information „Erste Hilfe in Schulen" der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) wird ausgeführt, dass die Schulleitung für die Organisation einer wirksamen Ersten Hilfe an ihrer Schule verantwortlich ist. Dazu gehört auch, dass genügend ausgebildete Ersthelfer vorhanden sind. Derzeit bestehen jedoch keine bundesweit einheitlichen und verbindlichen Vorgaben zu deren Anzahl an Schulen.

Wie viele meldepflichtige Unfälle ereignen sich in deutschen Betrieben und Schulen pro Jahr?

Die absolute und relative Anzahl der Schulunfälle in Deutschland liegt deutlich über jener der Arbeitsunfälle: So stehen im Jahr 2018 rund 877.000 meldepflichtigen Arbeitsunfällen knapp 1.134.000 meldepflichtige Unfälle an Schulen gegenüber. Meldepflichtig sind Arbeitsunfälle, die eine Arbeitsunfähigkeit von mehr als drei Tagen oder den Tod zur Folge haben, und Schulunfälle, die eine ärztliche Behandlung erfordern.

Was besagt das Urteil des Bundesgerichtshofs zu Erster Hilfe im Sportunterricht aus dem Frühjahr 2019?

Der Bundesgerichtshof (BGH) betont in seinem Urteil vom 4. April 2019 die Erste-Hilfe-Pflicht für Sportlehrerinnen und -lehrer. Sie hätten „die Amtspflicht, etwa erforderliche und zumutbare Erste-Hilfe-Maßnahmen rechtzeitig und in ordnungsgemäßer Weise durchzuführen" und müssten eine aktuelle Ausbildung in Erster Hilfe vorweisen können.

Geklagt hatte ein ehemaliger Schüler, der im Januar 2013 während des Aufwärmtrainings im Sportunterricht bewusstlos geworden war und in der Folge einen Atemstillstand erlitten hatte. Vor dem Eintreffen des gerufenen Notarztes erfolgte keine Laienreanimation durch die zwei anwesenden Sportlehrer. Der damals 18-Jährige ist seit diesem Vorfall zu 100 Prozent schwerbehindert. (http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&pm_nummer=0042/19)

Wie viele Menschen bildet das Deutsche Rote Kreuz (DRK) jährlich in Erster Hilfe aus?

Insgesamt führte das DRK im Jahr 2017 bundesweit ca. 1,77 Millionen Erste-Hilfe-Ausbildungen in verschiedenen Kursarten durch, davon entfielen ca. 1 Million auf die Ausbildung betrieblicher Ersthelferinnen und Ersthelfer.

Wie lange dauert eine Erste-Hilfe-Ausbildung beim DRK?

Ein Rotkreuzkurs in Erster Hilfe umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten an einem Tag. Dieses Angebot ist für Ersthelferinnen und Ersthelfer im Betrieb, Führerscheinbewerberinnen und -bewerber, aber auch für alle Interessierten geeignet.

Für den Erste-Hilfe-Kurs des DRK sind keine Vorkenntnisse nötig. Das Deutsche Rote Kreuz verfolgt das Ziel, möglichst viele Ersthelferinnen und Ersthelfer auszubilden, weil diese in sehr vielen Bereichen und Notfällen gebraucht werden. Themen und Anwendungen eines Erste-Hilfe-Kurses sind unter anderem:

  • Eigenschutz und Absichern von Unfällen
  • Notruf
  • Maßnahmen bei Bewusstlosigkeit
  • Wiederbelebungsmaßnahmen
  • Akute Erkrankungen
  • Wundversorgung
  • Umgang mit Gelenkverletzungen und Knochenbrüchen
  • Verbrennungen, Hitze-/Kälteschäden
  • Verätzungen
  • Vergiftungen

Wo findet man Erste-Hilfe-Kurse des DRK?

Zu den Erste-Hilfe-Kursen des DRK Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. gelangen Sie hier:
https://www.drk-heidelberg.de/drk_heidelberg/erste-hilfe-kurse/infoseiten/infos_grundausbildung_9UE.php

Unter folgendem Link finden Sie Erste-Hilfe-Kurse des DRK in Ihrer Nähe: https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/kurse-im-ueberblick/rotkreuzkurs-erste-hilfe/

Was kostet ein Erste-Hilfe-Kurs?

Die Unfallversicherungsträger (UVT) übernehmen die anfallenden Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung der erforderlichen Anzahl an Ersthelferinnen bzw. Ersthelfern. Hierbei gibt es verschiedene Verfahren, über die sich das Mitgliedsunternehmen im Vorfeld informieren muss. Für Kurse, die 2019 stattfinden, zahlen die UVT 32,80 Euro pro Teilnehmer.

Ansonsten betragen die Lehrgangsgebühren zwischen 35 und 40 Euro pro Person.


Arbeitet das DRK im Bereich der Erste-Hilfe-Ausbildung bereits mit Schulen zusammen?

Das Jugendrotkreuz (JRK) setzt sich mit der Initiative „Erste Hilfe auf den Bildungsplan!" für die Stärkung der Resilienz und Zivilcourage von Kindern und Jugendlichen ein, um flächendeckend Erste-Hilfe-Kenntnisse an Schulen sicherzustellen. Bereits seit Jahrzehnten engagiert sich das JRK im Schulsanitätsdienst. Dieser leistet in Notfällen Erste Hilfe, veranlasst ggf. die Alarmierung des Rettungsdienstes, dokumentiert die Hilfeleistung, ist für die Überprüfung und Ergänzung von Verbandsmaterialien zuständig, achtet auf Gefahrenquellen in der Schule und hilft bei deren Beseitigung. Er sichert zum Beispiel auch Veranstaltungen der Schule wie Sportfeste oder Wandertage ab. Schulsanitäterinnen und -sanitäter übernehmen auf diese Weise Verantwortung, beweisen Einfühlungsvermögen für ihre Mitmenschen und lernen Teamfähigkeit.

Mitmachen können Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse. Voraussetzung ist die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs des DRK. Jedem Schulsanitätsdienst steht eine Lehrkraft der Schule oder eine Gruppenleitung des JRK als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Jugendlichen organisieren sich in Form einer Arbeitsgemeinschaft überwiegend selbst und treffen sich regelmäßig. Wer an der eigenen Schule einen Schulsanitätsdienst ins Leben rufen will, kann sich an das JRK vor Ort oder das JRK im DRK-Kreis- bzw. Landesverband wenden.

Neben dem Schulsanitätsdienst gibt es seitens des JRK auch ein Erste-Hilfe-Programm für Grundschulen, die sog. „Juniorhelfer". Dabei werden Kinder bereits im Grundschulalter mit Erste-Hilfe-Maßnahmen vertraut gemacht. Diese frühe Heranführung an Erste Hilfe fördert Zivilcourage und das Gefahrenbewusstsein und stärkt zugleich die Selbstsicherheit der Kinder. Zudem wird schon in jungen Jahren der Entstehung von Hemmschwellen bei Hilfeleistungen aktiv entgegengewirkt.

Mehr Informationen unter:
https://jugendrotkreuz.de/die-themenfelder/erste-hilfe-und-notfalldarstellung/schulsanis

Wie viele Schulsanitäterinnen und -sanitäter gibt es an deutschen Schulen?

Bundesweit sind ca. 45.000 Schulsanitäterinnen und -sanitäter ab der 7. Klasse an rund 3.200 Schulen im Einsatz.

Bietet das DRK spezielle Erste-Hilfe-Ausbildungen für Lehrpersonal an?

Das DRK plant, für das Schuljahr 2019/2020 Schulen geschlossene Kurse für Lehrerinnen und Lehrer sowie spezielle Erste-Hilfe-Kurse für Sportlehrerinnen und -lehrer anzubieten.

Hier geht es zur Landingpage „Erste Hilfe macht Schule":
https://www.drk.de/hilfe-in-deutschland/erste-hilfe-tag/