geschwungenes Band mit DRK-LogoFoto: Matthias Jankowiak

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Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.

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RTL-Sendung „Team Wallraff" -
Stellungnahme des DRK-Landesverbands Baden-Württemberg

21.10.2020

Die RTL-Berichterstattung „Team Wallraff" vom 19.10.2020 ist in sehr vielen Punkten unwahr ausgefallen.



Im Rahmen der Sendung „Team Wallraff" auf RTL am 19.10.2020 wurden Investigativ-Reporter mit versteckten Kameras in einzelne Dienstleistungsbereiche des Deutschen Roten Kreuzes eingeschleust. Wir sind offen für Kritik und entwickeln uns stetig weiter. Doch leider mussten wir feststellen, dass die Berichterstattung formatbedingt tendenziös und in sehr vielen Punkten unwahr ausgefallen ist.

Wir sind dankbar für Hinweise, die auf Missstände innerhalb unserer Organisationen hinweisen. Auch bei uns arbeiten Menschen – und wo Menschen arbeiten, können auch Fehler passieren. Diese erkennen und beheben wir nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings trägt die RTL-Berichterstattung keineswegs zu einem solchen Prozess bei, im Gegenteil: Durch tendenziöse und unwahre Vorwürfe wird Stimmung gegen das Rote Kreuz gemacht – und das in einer Zeit, in der es mehr denn je wichtig ist, dass sich Menschen füreinander einsetzen, solidarisch an Ihre Mitmenschen denken und wir alle gemeinsam diejenigen schätzen, die in diesen Zeiten besonders wichtige Arbeit leisten.

Da wir großen Wert auf Transparenz und auf die Offenheit unserer Struktur legen, möchten wir zu einzelnen Punkten unsere Sicht der Dinge darlegen.


Gerne beantworten wir auch darüber hinaus alle Fragen.

1. Kleiderkammer

Deutschlandweit betreibt das DRK über 500 Kleiderkammern (Stand Juli 2020). Dort erhalten Bedürftige ausgesuchte Kleidung kostenlos in ihrer Größe. Die Kleiderläden hingegen ähneln einem Second-Hand-Shop, bei dem Bürgerinnen und Bürger unabhängig einer etwaigen Bedürftigkeit kostengünstig einkaufen können. Zusätzlich erhalten Bedürftige mit entsprechendem Nachweis oft einen Rabatt von meist 50 %.
Richtig ist, dass ein großer Teil der Altkleiderspenden (beispielsweise per Altkleidercontainer) eine so schlechte Qualität aufweisen, dass sie für die Wiederverwendung für bedürftige Mitbürgerinnen und Mitbürger nicht in Frage kommen und daher zur Weiterverwertung (Recycling) an Textildienstleister verkauft werden. Die Erträge kommen wiederum den satzungsgemäßen Aufgaben der jeweiligen DRK-Gliederung zugute.

2. Haustürwerbung

Das DRK legt sehr großen Wert darauf, dass die Haustürwerber nach genau festgelegten Qualitäts- und Transparenzstandards arbeiten, die auch regelmäßig kontrolliert werden. Wir legen sehr großen Wert darauf, dass der Grundsatz der „Freiwilligkeit" bei einer Spende gewahrt bleibt. Insofern distanzieren wir uns von jeglichem Druck, den etwaige Haustürwerber auf mögliche Spenderinnen und Spender ausüben. Es ist unzutreffend, dass die Zuführung von professioneller Hilfe (bspw. bei einem medizinischen Notfall) von einer Spende abhängt. Dieser Eindruck darf nicht erzeugt werden. Wir werden intern die Abläufe prüfen und die Sensibilität stärken. Wir treten deshalb aktiv mit den in unserem Landesverband beauftragten Agenturen in Kontakt, um diesen Grundsatz zu bekräftigen.

3. Spendenbriefe

Im DRK-Landesverband Baden-Württemberg organisieren die DRK-Kreisverbände ihre Spendenmailings ausschließlich auf der Ebene der Kreisverbände. Das heißt, dass bei Spendenmailings die Spenden auch im jeweiligen Kreisverband ankommen. Es ist zulässig und gewollt, dass konkrete Projekte oder Gründe für das Spendenmailing angegeben werden. Wir möchten dem Spender dadurch zeigen, wofür wir die Spenden brauchen und einsetzen werden. Es ist auch richtig, dass Spenden insgesamt für weitere satzungsgemäße Aufgaben des Roten Kreuzes eingesetzt werden können. Wir prüfen, inwieweit der Hinweis hierzu prominenter auf einem Spendenbogen dargestellt werden kann. Um eine wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung zu prüfen, wird das DRK und die Verwendung der Spendengelder sowohl intern als auch extern kontrolliert. Das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) bestätigt dem DRK zudem mit seinem Spendensiegel jedes Jahr aufs Neue den sorgfältigen und verantwortungsvollen Umgang mit Spenden und allen anderen Finanzmitteln.

4. Hausnotruf

Es gibt offizielle Hausnotruf-Standards im gesamten Deutschen Roten Kreuz. Die Mindestempfehlung für einen Hintergrunddienst ist eine Ersthelfer-Ausbildung. In den Verträgen ist auch klar geregelt, dass der Hintergrunddienst nur zu Einsätzen kommt, wenn kein medizinischer Notfall vorliegt. Ansonsten muss gleich der Rettungsdienst (Notruf 112) informiert werden, nicht zuletzt, weil der Hausnotruf-Hintergrunddienst nicht mit Sonder- und Wegerechten (Blaulicht) im Straßenverkehr unterwegs ist. Der Hintergrunddienst darf nicht mit einem regelmäßigen Pflegedienst verwechselt werden. Selbstverständlich ist es aber auch Aufgabe des Hintergrunddienstes, in speziellen Situationen, beispielsweise nach einem Sturz ohne medizinischem Hintergrund, als Hebehilfe einzugreifen.

5. Blutspendedienst

Auch die Arbeit der Blutspendedienste wurde durch Halbwahrheiten in einem schlechten Licht dargestellt. Die DRK-Blutspendedienste sind die Pioniere des Blutspendewesens in Deutschland – es ist ein seit Jahrzehnten bewährtes System, das auf die Zusammenarbeit von ehren- und hauptamtlichen Kräften fußt. Die Blutspendedienste des DRK decken etwa 75 % des bundesweiten Bedarfs an lebensrettenden Blutpräparaten ab und leisten somit einen entscheidenden Beitrag zur Versorgung schwerkranker und verletzter Menschen , die ohne fremdes Blut nicht überleben würden und damit zum Erhalt des Gesundheitssystems. Wir danken allen Spenderinnen und Spendern sowie ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern für ihren unermüdlichen Einsatz. Nur gemeinsam gelingt es, die Versorgung kranker und schwerverletzter Mitmenschen weiterhin zu sichern.

Eine ausführliche Stellungnahme des DRK-Blutspendedienstes finden Sie unter: https://www.drk-blutspende.de/presse-statement.php

6. Rettungsdienst

Nicht nur in Stuttgart, sondern im ganzen Land Baden-Württemberg ist die Durchführung von Krankentransporten mit einem Rettungswagen zulässig. Es gibt zudem keinen fundierten Beleg dafür, dass es negative Auswirkungen auf die Einhaltung der Hilfsfrist hat, dass in seltenen Fällen Rettungswagen Krankentransporte durchführen. In Stuttgart war dies im Jahr 2019 in 1,2 % aller Einsätze der Fall. Durch die Erweiterung der KTW-Kapazitäten aufgrund der deutlich höheren KTW-Tarife seit 2018 zeichnet sich ab, dass sich der Anteil der Krankentransporte durch RTW deutlich reduziert.

Bezüglich der Themen, die das Bayerische Rote Kreuz betreffen, gibt es eine Stellungnahme des BRK hier: https://www.brk.de/aktuell/presse/meldung/stellungnahme-des-bayerischen-roten-kreuzes-zur-rtl-berichterstattung-team-wallraff/