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Kreisverband Rhein-Neckar / Heidelberg e. V.

Langer Anger 2
69115 Heidelberg
Tel. 06221 / 90 10 0
Fax 06221 / 90 10 60

Notruf: Tel. 112 | Krankentransport: Tel. 19222



Informationen zu Lehrgängen im Rettungsdienst

 

Rettungshelfer

Rettungshelfer sind Personen, die an einer über die Fachdienstausbildung für den Sanitätsdienst hinausgehende rettungsdienstliche Ausbildung teilgenommen haben. Rettungshelfer werden im Allgemeinen als Fahrer des Krankentransportwagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikationen und den länderspezifischen Regelungen im Krankentransport und in der Notfallrettung mit. Obwohl der Einsatzschwerpunkt von Rettungshelfern im Krankentransport liegt, können Rettungshelfer dem höherqualifiziertem Personal auch bei Notfällen assistieren.

Die Ausbildung zum Rettungshelfer besteht aus:

    1.     Lehrgang (160 Unterrichtseinheiten)
    2.     Rettungswachenpraktikum (80 Stunden)

Als Voraussetzung zur Teilnahme am Lehrgang müssen die körperliche und geistige Eignung, ein Mindestalter von 18 Jahren, eine abgeschlossene Erste-Hilfe-Ausbildung sowie der Hauptschulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden. Am Ende des Lehrgangs erfolgt eine theoretische und praktische Prüfung.

Das Rettungswachenpraktikum dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden.
Der Einsatz des Praktikanten soll sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung erfolgen.
Die Gesamtausbildung muss innerhalb von 2 Jahren abgeschlossen sein.

Aktuelle Angebote finden Sie unter www.drk-ls.de


Rettungssanitäter

Rettungssanitäter sind Personen, die nach den Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst (gemäß Bund – Länder - Ausschuss Rettungswesen vom 20.09.1977) ausgebildet sind und im Rettungsdienst einge¬setzt werden. Rettungssanitäter werden im Allgemeinen als verantwortlicher Fahrzeugführer des Krankentransportwagens und als Fahrer des Rettungswagens eingesetzt. Sie wirken entsprechend ihrer Qualifikationen und den länderspezifischen Regelungen in der Notfallrettung und im Krankentransport mit.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter besteht aus folgenden Teilen, die an die Ausbildung zum Rettungshelfer anschließen:

  1. Bestandene Rettungshelferprüfung, nicht älter als 2 Jahre
  2. Rettungswachenpraktikum (80 Stunden)
  3. Klinikpraktikum (80 Stunden)
  4. Abschlusslehrgang mit Prüfung (120 Unterrichtseinheiten)

Das Klinikpraktikum dient zur Erlangung und Vertiefung der praktischen Fähigkeiten die zur Ausübung als Rettungssanitäter erforderlich sind. Es wird in Vollzeitform innerhalb von 2 Wochen durchgeführt.

Das Rettungswachenpraktikum dient zur Erlangung der organisatorischen - und zur Sicherung der theoretischen und praktischen Kenntnisse. Es muss innerhalb eines Zeitraums von einem Jahr durchgeführt werden.
Der Einsatz im Rettungswachenpraktikum erfolgt als Praktikanten sowohl im Krankentransport als auch in der Notfallrettung.

Der Abschlusslehrgang dient zur Wiederholung, Festigung und Prüfung der fachtheoretischen und fachpraktischen Kenntnisse, die der Rettungssanitäter zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt. Die Prüfung zum Rettungssanitäter findet entsprechend den Ausführungen der Bund-Länder-Kommission, bzw. den Prüfungsordnungen der Landesverbände statt.

Die Gesamtausbildung muss innerhalb von drei Jahren abgeschlossen sein.

Aktuelle Angebote finden Sie unter www.drk-ls.de


Notfallsanitäter

Der Notfallsanitäter/ die Notfallsanitäterin versorgt eigenverantwortlich lebensbedrohlich Verletzte oder erkrankte Patienten bis zum Eintreffen des Notarztes. Er übernimmt in dieser Zeit auch invasive Maßnahmen wie das legen von venösen Zugängen und das Verabreichen von Medikamenten. Nach Eintreffen des Notarztes wird er als Assistent des Arztes tätig.
Die Ausbildung zum Notfallsanitäter/ zur Notfallsanitäterin geschieht alternierend, d.h. die theoretische und praktische Ausbildung an der Schule wechseln sich mit praktischen Anteilen auf einer Lehrrettungswache oder in der Klinik.

Voraussetzungen:

  • Gesundheitliche Eignung zur Ausübung des Berufes
  • Mittlerer Bildungsabschluss oder gleichwertige, abgeschlossene Schulbildung oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von mindestens zweijähriger Dauer

Verdienst:

  • Ausbildungsvergütung zwischen 800,- € und 1.100,- € pro Monat
  • Kostenloses Bereitstellen von Ausbildungsmitteln einschließlich Fachbücher und für die Ausbildung notwendigen Instrumente
  • Ggf. Übernachtungs- und Verpflegungskosten für die schulischen Anteile an einer staatlich anerkannten Berufsfachschule

Ausbildungsinhalte:

  • Das Tätigkeitsfeld Rettungsdienst erkunden und berufliches Selbstverständnis entwickeln
  • Lebensbedrohliche Zustände erkennen und bewerten sowie einfache lebensrettende Maßnahmen durchführen
  • Die Einsatzbereitschaft unterschiedlicher Rettungsmittel herstellen und erhalten
  • Einen Krankentransport durchführen
  • Bei Notfalleinsätzen assistieren und erweiterte notfallmedizinische Maßnahmen durchführen
  • Patienten, Angehörige, Kollegen und Dritte unterstützen und beraten
  • Einen Notfalleinsatz selbstständig planen, durchführen und bewerten
  • Spezielle Einsatzsituationen selbständig planen, durchführen und bewerten
  • In komplexen fachdienstübergreifenden Einsatzlagen selbständig arbeiten
  • Im beruflichen Umfeld agieren und sich entwickeln

Einsatzgebiete:
Notfallsanitäter/ Notfallsanitäterinnen arbeiten in der Notfallrettung überall im Land. Hinzu kommen Beschäftigungen in der Luft- und Wasserrettung aber auch als Notfallsanitäter bei der Bundeswehr in Frage. Viele größere Betriebe beschäftigen Notfallsanitäter als Betriebssanitäter.

Die Ausbildung zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem allgemeinen anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale, soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patienten und Patientinnen vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen situativen Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll den Notfallsanitäter/ die Notfallsanitäterin außerdem in die Lage versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der Erkrankten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren Selbstständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen. Die Arbeit als Notfallsanitäter/in erfordert ein hohes Maß an Selbstständigkeit und die Fähigkeit in kritischen Situationen schnell und zielgerichtet Entscheidungen zum Wohle des Patienten/ der Patientin zu treffen. In komplexen Einsatzsituationen arbeiten der Notfallsanitäter/ die Notfallsanitäterin mit anderen Fachdiensten wie Polizei, Feuerwehr und technischem Hilfswerk im Team eng zusammen.

Die Tätigkeit im Rettungsdienst ist mit unmittelbarem und direktem Körperkontakt verbunden. Sie beinhaltet den Umgang mit Körperausscheidungen und den Anblick von schwerstverletzten Patienten. Sowohl bei Geburten außerhalb der Klinik als auch bei der Betreuung von sterbenden Patienten/ Patientinnen ist der Notfallsanitäter/ die Notfallsanitäterin  als Helfer vor Ort. Die abwechslungsreiche Tätigkeit erfordert große physische und psychische Belastbarkeit bringt aber auch ein hohes Maß an Zufriedenheit und Selbstbestätigung mit sich.

Rund um die Uhr an 365 Tagen sind Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter im Einsatz, um Menschen in Not zu helfen. Schichtarbeit und nicht vorhersehbare Arbeitsaufgaben gehören zum Alltag im Rettungsdienst. Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter arbeiten typischerweise in wechselnden Diensten (Schichten) also auch in der Nacht und an Wochenenden. Das bringt jedoch nicht nur Nachteile mit sich, sondern bedeutet auch ab und zu mal frei unter der Woche, ausschlafen vor dem Spätdienst aber auch Zulagen für Nachschicht und das Arbeiten am Wochenende.

Der DRK Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. bildet Notfallsanitäter aus. Offene Stellen finden Sie unter „Stellenangebote“ oder senden Sie uns Ihre Anfrage.


Lehrrettungswachen

Der Kreisverband Rhein-Neckar/Heidelberg e.V. betreibt zwei Lehrrettungswachen (LRW), die durch das Regierungspräsidium Karlsruhe zugelassen sind. Die LRW Heidelberg erhielt ihre erste Zulassung schon 1992, welche im Jahr 2015 im Sinne des NotSanG zur praktischen Ausbildung von Notfallsanitäter/innen erneuert wurde. Die LRW Sinsheim erhielt ihre Genehmigung im Juni 2017.

Eine Gruppe von 4 Praxisanleitern/innen betreuen die Schüler während ihrer 3-jährigen Ausbildung im Kreisverband und tragen zusammen mit der Führung dazu bei, dass die gesetzlichen Vorgaben, sowie die Vorgaben der Rettungsdienstschule eingehalten werden. Dabei werden sie nicht nur von den zahlreichen Kollegen/innen im Rettungsdienst (Mentoren) unterstützt, sondern auch von elf sogenannten Multiplikatoren/innen. Diese Multiplikatoren bilden ein Bindeglied zwischen Praxisanleitern, Mentoren und Schülern.

Die Schüler werden regelmäßig durch die Praxisanleiter zusätzlich zur praktischen Ausbildung in der Schule vor Ort in einem Lehrsaal ausgebildet. Des Weiteren gibt es jedes Jahr zahlreiche Termine für eine 30-stündige-Fortbildung, die für alle Rettungsdienstmitarbeiter/innen verpflichtend ist. Diese Fortbildungen werden in enger Zusammenarbeit mit der ärztlichen Verantwortlichen und den Praxisanleitern geplant und organisiert.

Zudem bestehen Kooperationen mit der Bildungseinrichtung der Landesschule Baden-Württemberg in Sinsheim sowie mit der Ausbildungsabteilung der Berufsfeuerwehr Heidelberg. Hier ist das Ziel, die Zusammenarbeit im Realeinsatz stetig zu trainieren, um die Bevölkerung bestmöglich zu versorgen. Weiterhin hat unser Kreisverband hervorragende Kontakte zu zahlreichen Ärztinnen und Ärzten der Uniklinik Heidelberg und der GRN-Kliniken, welche allen an der Ausbildung beteiligten Kollegen/innen mit Rat und Tat beiseite stehen.